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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allg. Geschäftsbedingungen der ins insert AG, SA, Ltd./division jeeps.ch

1. Anwendungsbereich und Geltung
Die vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis zur ins insert AG, SA, Ltd., divison jeeps.ch in CH-5035 Unterentfelden, nachfolgend "insert" genannt. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen insert und Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten und die Erbrin­gung von Dienstleistungen. Abänderungen bedürfen einer schriftlichen Zusatzvereinbarung.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestim­mungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestim­mung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.
Aenderungen dieser AGB (unter anderem um sie den Geschäftsbedingungen der Hersteller anzupassen), werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder andere geeignete Weise bekanntgegeben und treten ohne schriftliche Einsprachen des Kunden innert Monatsfrist in Kraft.
Produkte sind von insert angebotene und vertriebene Maschinen, Ge­räte, Bauteile und Zubehör, Zusatzeinrichtungen, Fahrzeuge, Ersatzteile, Bekleidung, Software und Dienstleistungen.

2. Offerten / Bestellungen / Lieferungen / Uebergabe von Produkten
Offerten sind 14 Tage gültig. Vorbehalten bleiben Aenderungen von Spezifikationen, der Verfügbarkeit und des Preises seitens der Liefe­ranten von insert. insert behält sich vor, Offerten ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen. Der Rückzug von Offerten seitens insert berech­tigt den Offertnehmer nicht zu Schadensansprüchen.
Bestellungen können telefonisch, elektronisch oder schriftlich (z.B. Brief, FAX) erfolgen. Bestellungen sind grundsätzlich gültig, wenn und soweit sie schriftlich (z. B. Brief, Fax) oder elektronisch bestätigt werden.
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die Artikel­beschreibung und / oder die jeweilige Auftragsbestätigung massgebend. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Hersteller und derer Distributoren.
Die von insert angegebenen Liefertermine sind - ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung - als Richtwerte zu betrach­ten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, je­doch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferver­zöge­rungen, z. B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller oder dessen Distributor.
Sollte sich eine Lieferung über einen von insert schriftlich zugesicher­ten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde - nach Ablauf ei­ner von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mind. drei Wo­chen - insert in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer an­gemes­senen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Be­stellung zurücktreten. insert haftet für diesen Fall dem Kunden nur für den di­rekten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahr­lässige Vertragsverletzung von insert zurückzuführen ist.
Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die insert keinen di­rekten Einfluss hat, wie z.B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Be­förderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Distributor, Transportprobleme, ist insert berechtigt, die Bestellung zu annullieren.
Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit insert. Kosten, die bereits entstanden sind, kann insert dem Kunden belasten.
Versand- und Zustellungskosten gehen zu Lasten des Kunden und werden auf der Rechnung belastet.

3. Abnahme und Prüfung
Der Kunde ist verpflichtet, die von insert gelieferten Produkte und Lei­stungen unmittelbar bei Abholung bzw. nach Anlieferung auf deren Voll­ständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 10 Tage nach Anlieferung, insert schriftlich bekanntzuge­ben.
Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt jede Garantie und jeder son­stige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.
Abweichungen der gelieferten Produkte von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungen des bestellten Produktes erfül­len oder beinhalten.

4. Uebergang von Nutzen und Gefahr
Mit der Uebergabe / Versand der gelieferten Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.
Werden die Produkte vom Kunden nicht terminkonform abgeholt, so werden die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden während 5 Tagen aufbewahrt und sodann dem Kunden auf seine Kosten nachge­schickt.

5. Rücksendung von Produkten
Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorhe­rigen Zustimmung von insert und erfolgt immer auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Es besteht ausdrücklich keine Rücknahme­pflicht durch insert. Für Beschaffungsprodukte sowie für geöffnete Software ist eine Rücksendung generell ausgeschlossen.
insert behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschrie­bener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Bei Rücksendung ohne Fehlerbeschreibung kann insert eine Fehlersuche auf Kosten des Kunden (zu verrechnender Mindestaufwand 1 Stunde) durchführen.
In jedem Fall gelten die vom Hersteller definierten Abläufe.

6. Preise
Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von insert verstehen sich rein netto in Schweizer Franken inkl. MWST, verzollt ab Domizil insert. Ko­sten für Ver­packung, Versand, Versicherung, Reisezeit usw. ge­hen ebenso wie die MWST (Mehrwertsteuer) zu Lasten des Kunden. Wo nichts anderes vereinbart ist, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen.
Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zur Zeit der Auftragsbestätigung berech­net, bzw. wenn keine Auftragsbestätigung erfolgt, gemäss den zum Zeitpunkt der Be­stellung gültigen Preisen. insert behält sich vor, bis zur Auftragsbestätigung / Bestellung jederzeit Preisände­rungen vorzunehmen, insbesondere bei Aenderungen der Kalkulati­onsgrundlagen oder bei Preiserhöhungen des Herstellers oder Distri­butors.
- Erreicht der Fakturawert SFr. 50.-- nicht, wird ein Kleinmengen­zu­schlag von SFr. 10.-- pro Faktura erhoben.
- Minimalsätze für Postpakete SFr. 9.-- pro Sendung.
Dem Kunden werden die effektiven Kosten für den Versand belastet. Die Wahl des Spediteurs bleibt insert vorbehalten.
insert unterhält einen Telefonsupport für bestimmte Produkte. Supportleistungen sind im Produktepreis nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat gemäss den Ansätzen (13.ff), bzw. gemäss besonderer Abmachung in Rechnung gestellt.

7. Zahlungsbedingungen
Wenn keine, schriftlich festgelegte, andere Vereinbarung getrof­fen wird, sind die Rechnungen ab Rechnungsdatum -> Netto bar  <- zahlbar.

Neukunden, sowie Kunden mit einer oder mehreren Mahnungen oder Betreibungen liefert insert grundsätzlich -> ausschliesslich gegen Vorauszahlung.

insert bereits bekannte Firmen und Organisationen können bis zu einer festgelegten Kreditlimite gegen Rechnung beliefert werden. Alle Rech­nungen sind rein netto innert -> 10 Tagen >- zahlbar.

Verzugszinsen werden mit 0,85 Prozent pro Monat berechnet. Eine Bearbeitungsge­bühr von SFr. 25.-- wird hin­zugeschlagen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist insert ohne weiter Androhung be­rechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis die Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, ge­hen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von insert angesetz­ten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht si­cherstellt, ist insert berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kun­den definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist insert auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzesre­geln des OR vorzugehen.
Checks werden von insert nur zahlungshalber und nach vorheriger besonderer Abmachung und unter der Voraussetzung entgegengenommen, dass alle Kosten und Spesen vom Kunden getragen werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der insert zu verrechnen.
Jegliches Retensions- oder Rückgaberecht des Kunden an Sachen von insert ist vollumfänglich wegbedungen.
Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet unabhängig davon, ob er die Produkte im Rahmen eines Weiterverkaufes beim nächsten Kunden anliefern, in Rechnung stellen oder kassieren kann.

8. Transportversicherung / Transportschäden
Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Bestel­ler bei Erhalt der Lieferung unverzüglich an den letzten Frachtfüh­rer zu richten. Es ist insert ebenfalls unverzüglich schriftlich Mittei­lung der Beanstandung zu machen.
Die äusserlich erkennbaren Schäden sind dem Frachtführer so­fort schriftlich an­zuzeigen, bevor die Güter in Empfang genom­men wer­den.
Für jeden sichtbaren oder vermutlichen Schaden, der während des Transportes  entstanden ist, muss von der Transportanstalt eine Tat­bestandsaufnahme verlangt werden.
Bei äusserlich nicht erkennbaren Schäden ist sofort nach Fest­stellung eines Scha­dens der Transporteur durch eingeschriebe­nen Brief darauf aufmerksam zu ma­chen. Der Emp­fänger ver­pflichtet sich ausdrücklich, die erhaltene Ware so­fort und ohne Verzug zu te­sten.
Durch unsachgemässe Verpackung (Retouren) entstandene Schäden stellt insert zu Ver­kaufspreisen Rechnung.

9. Eigentumsvorbehalte
Die von insert gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Be­zahlung des Kaufprei­ses Eigentum der insert. insert ist berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung der Ware, den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Käufer ist verpflich­tet, insert unverzüglich zu orientieren, wenn er sein Domizil, bzw. sei­nen Sitz wechselt.
Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von insert gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern. 

10. Garantie
10.1 Umfang / Leistungen 
Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass insert, soweit nichts anderes abgemacht ist, keine Eingangsprüfung der von Herstellern und Distributoren gelieferten Produkte vornimmt.
Die Gewährleistung von insert für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers / Distributors. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber insert und dem Hersteller / Distributor. Die einzige Pflicht von insert besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller / Distributor an den Kunden abzutreten. Gewährleistungs­ansprü­che können nur während der durch die Hersteller / Distributoren festgeleg­ten Garantiezeit geltend gemacht werden.
Der Kunde anerkennt , dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des Herstellers / Distributors auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten / mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz oder dem Fürstentum Lichtenstein verbleiben. Ein Recht, den Kauf­vertrag aufzulösen und den Kauf rück­gängig zu machen, steht dem Kunden nicht zu.
Des weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Fall ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung insert oder dem Hersteller schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
a)          unzulängliche Wartung
b)          Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften
c)          zweckwidrige Benutzung der Produkte
d)          Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör
e)          natürliche Abnutzung
f)           Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung
g)          Modifikationen oder Reparaturversuche
h)          äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt, (z. B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden), sowie andere Gründe, welche weder von insert noch vom Hersteller / Distributor zu vertreten sind.

Von insert, vom Hersteller / Distributor nicht gedeckte Garantieleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch insert oder den Hersteller / Distributor auf Kosten des Kunden.
insert, der Hersteller / Distributor übernimmt ausdrücklich keine Haftung für verlorene oder ge­löschte Daten auf allen Arten von Datenträgern. Es obliegt dem Kunden die jeweils notwendi­gen Datensicherungen durch­zuführen. insert, der Hersteller / Distributor übernimmt ferner keine Haftung für Daten von Kunden die Dritten nicht zugänglich ge­macht werden dürfen. 
Für die Abwicklung von Garantiefällen gelten die Herstellervorschriften. Viele Hersteller haben normierte Garantie- / Reparaturformulare die durch den Kunden ausgefüllt werden müssen oder sonstige normierte Garantieablauf- und Reparaturablauf-Richtlinien. Eine Einsendung an den Hersteller muss innerhalb der Garantiezeit immer in der Originalver­packung erfolgen. Im Falle von Schäden infolge mangelhafter Ver­pac­kung wie auch bei Rückver­sand ohne Originalkarton/Verpackung stellt insert für die Be­mühungen Rechnung.

10.2 Garantiedetails
Die Garantiezeit / -bedingungen sind hersteller- / produktabhängig. Bei Herstellern die gegenüber den insert-Kunden keine Garantiedauer an­geben über­nimmt insert eine Garantie von 12 Monaten (Bring-In). Für gebrauchte Produkte, gewährt insert keine Garantie.
Innerhalb dieser Garantiezeit verpflichtet sich der Verkäufer oder die von ihm ermächtigten Dritten die gemäss Punkt 10. /10.1 der allgemei­nen Geschäftsbe­dingungen umschriebenen Lei­stungen im fol­genden Rahmen zu erbrin­gen:
-Defekte Waren müssen dem jeweiligen Hersteller- oder nach vorheri­ger Absprache an insert, oder den von insert ermächtig­ten Dritten grundsätzlich durch den Kunden ange­liefert werden.
-Die Reparatur erfolgt grundsätzlich am Domizil des Herstellers oder am Domizil der vom Hersteller oder von insert ermächtigten Dritten Domizil.
-Innerhalb der Garantiezeit werden die dem Hersteller, insert, oder den von insert er­mächtigten Dritten, an­gelieferten Waren mit den in den all­gemei­nen Geschäftsbedingungen Punkt 10.1 geregelten Aus­nahmen vom Hersteller repariert oder ersetzt.
-Die Kosten für die Teile und die Arbeitszeit die für die Reparatur oder den Ersatz der Waren  notwendig sind, trägt inner­halb der Ga­rantiezeit, mit Ausnahme der in den allgemeinen Geschäftsbedingun­gen Punkt 10.1 er­wähnten Einschränkungen, der Hersteller.
-Das Wiedereinrichten des Systems ist Sache des Käu­fers.
-insert kann dem Käufer einen zusätzlichen, kostenpflich­tigen Ser­vice anbieten, seine Geräte innerhalb und / oder ausserhalb der Ga­rantie­zeit, bei ihm am Domizil innert ei­ner zu vereinbarenden Frist zu repa­rie­ren. 

11. Haftung
insert, der Hersteller / Distributor haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nach­weist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von insert, dem Hersteller / Distributor oder den von insert beauftragten Dritten verur­sacht wurde. Die Haftung ist betraglich auf den Preis der jeweiligen Lieferung / Dienstleistung beschränkt.
Jede weitergehende Haftung von insert, dem Hersteller / Distributor und den von insert beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlos­sen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie na­mentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folge­schäden.

12. Wiederausfuhr
Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Be­hörde - zur Zeit die Sektion für Ein- und Ausfuhr des Eidg. Volkswirt­schaftsdepartementes - nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

13. Reparaturen
insert repariert Geräte sämtlicher Hersteller. Die zur Zeit gültigen Stun­denansätze betragen:

13.1 Stundenansatz  
SFr. 120.-- (exkl. MWST)
Das Material wird gesondert verrechnet.
Reparaturen sind MWST-pflichtig.

insert kann ausdrücklich nicht zur Reparatur von Geräten ver­pflichtet werden.

14. Spezielle Pflichten des Käufers
Neben den üblichen Verpflichtungen des Käufers betreffend die Sorg­faltspflicht beim Betreiben der Kaufsache, sowie den zu­sätzlichen Ver­pflichtungen die Wei­sungen betreffend Instal­lation, Aufbewahrung und Wartung zu befolgen, ver­pflichtet sich der Käufer ausdrücklich und ohne Einschränkungen:
-Das COPYRIGHT, die Urheberrechte und Interessen des Herstellers / Verkäufers und / oder aller Unterlieferanten des Ver­käufers durch Ein­haltung von Si­cherheitsvorkehrungen zu schützen und keinen Ge­brauch, Kopie oder Modifika­tion von Programmen und Unterlagen, zu anderen als zu Da­tensicherungszwecken zu machen.
-Die erworbenen Kaufsachen nur für jene Zwecke zu ver­wenden für die sie vorgesehen und geeignet sind.
-Den Anforderungen der Kaufsache entsprechendes Know-How zur Verfü­gung zu stellen.
-Die Weisungen und Vorschriften von Herstellern / Unterlieferanten des Verkäu­fers sowie vom Gesetzgeber, im Zusammenhang mit dem Ge­schäfts­verkehr mit dem Verkäufer, genau zu befolgen.

Der Käufer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass er gegenüber vieler Herstellern schadener­satzpflichtig wird, wenn er gegen diese Pflichten verstösst.

15. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Teile ist das Domizil der insert.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist für beide Teile 5000 AARAU.

Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

Unterentfelden,  Januar 2008   

ins insert AG, SA, Ltd.
Division jeeps.ch

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